Accessibility Switcher - weitere barrierefreie Ansichten zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht vor, dass alle Anbieter, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, bereits seit Jänner 2006 ihre Webauftritte barrierefrei gestalten müssen.
"Dass Webseiten von Ministerien und nachgeordneten Stellen dem e-Government-Gesetz unterliegen, ist inzwischen bekannt, dass aber auch all jene Seiten, die mit Bundesgeldern ganz oder teilweise finanziert werden, ebenfalls darunter fallen, mag für den einen oder anderen neu gewesen sein."
Internetkonzepte.at unterstützt Sie, diese "barrierefreien Maßnahmen freiwillig" - sozusagen mit Vorbildwirkung umzusetzen!
Über die Funktionalität "Accessibilityswitcher" kann die Webseite allen Usern in weiteren "barrierearmen" Versionen angeboten werden.
Hierfür werden vom "Webdesigner" zusätzliche völlig andere Ansichten der selben Inhalte nach allen Richtlinien der WAI erstellt. Weiters können vom Seitenbetreiber im Website-Creator sogenannte "Accesskeys" den entsprechenden Navigationselementen zugeordnet werden.
Zahlreiche andere Elemente wie
- ein semantisch logischer Aufbau der Webseitenstruktur
- die odnungsgemäße Verwendung der Headings
- Verwendung von Alternativtexten
- Wegfall von Tabellenlayouts
- Skalierbare Schriftgrößen
- barrierefreie Formulare unter Verwendung von "Lables"
und vieles mehr belegen unsere Bemühungen die "Barrierefreiheit" so gut wie nur irgendwie möglich umzusetzen.
Was viele Seitenbetreiber nicht wissen ist, dass diese Bemühungen auch zusätzlich noch den Nutzen der Suchmaschinenoptimierung mit sich bringen, was einen zusätzlichen Anreiz darstellen könnte!